Aktuelles

2022-02-26 @ 08:45

Neue Praxisadresse Krenngasse 17/HP/3 8010 Graz

2022-02-01 @ 19:00

Ab sofort auch Kassenplätze verfügbar

2021-03-15 @ 19:00

Onlineberatung über Instahelp

Meine Arbeitsgebiete

Ängste

Burnout

Chronischer Tinnitus

Das Wort Tinnitus kommt von „tinnire“ = klingen. Tinnitus ist einerseits eine akustische Wahrnehmung beruhend auf einer Störung des Hörsystems, andererseits ein dauernder Begleiter, der die Lebensqualität der Betroffenen vermindert.

Nach derzeitigem Forschungsstand findet die Wahrnehmung des Tinnitus im Gehirn und nicht im Ohr statt. Deshalb ist die psychologische Behandlung im Rahmen des Tinnitusretraining neben der medizinischen Behandlung notwendig. Betroffene fühlen sich häufig mit ihrem Problem allein gelassen, leiden an Schlafstörungen, Ängsten und depressiven Verstimmungen.

Das Ziel des Tinnitusretraining ist nicht den Tinnitus wegzubekommen, sondern der adäquate Umgang mit Tinnitus und die Reduzierung der psychischen Belastung. Das Tinnitusretraining entlastet die Betroffenen und zielt darauf ab, die Wahrnehmung zu verändern, den Stress zu reduzieren, Entspannungsmethoden zu lernen und den Lebensstil in einigen Bereichen zu verändern.

Literatur: Goebel, G ( 2003): Tinnitus und Hyperakusis. Reihe: Fortschritte der Psychotherapie - Band 20. Hogrefe

Depressionen

Hypochondrie

Kinderwunsch

Krisen

Selbstvertrauen und Selbstakzeptanz

Somatisierung

Stressbewältigung

Zwangserkrankungen

Arbeitssetting

Ich biete Einzelgespräche zu 50 Minuten an. Die gesamte Behandlung ist abhängig von der jeweiligen Problematik, Ihrem Engagement und Ihrer Motivation zur Veränderung.

Die Gespräche unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Kosten

Mein Honorar beträgt 90 Euro pro Einheit (50 Minuten) für ein Einzelgespräch.

Kostenzuschuss von der Krankenkassa

Die (Online-)Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren. Der Kostenzuschuss von der Krankenkasse erfolgt bei vorliegen einer krankheitswertigen Störung (ICD-10 Diagnose). Für den Zuschuss wird eine Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung (vom praktischen Arzt) vor der zweiten Therapieeinheit benötigt. Diese dient dazu, körperliche Beschwerden abzuklären, die seelische Probleme unter Umständen mitbedingen.

Die Bestätigung der Untersuchung und die Honorarnote der Psychotherapeutin werden an die Krankenkassa geschickt:

  • ÖGK: 28 Euro pro Therapieeinheit ( 50 Minuten)
  • SVS, BVAEB: 40 Euro pro Therapieeinheit ( 50 Minuten)

Vollfinanzierte Kassenplätze stehen zur Verfügung. Weitere Informationen bezüglich freier Plätze finden Sie auf Netzwerk Psychotherapie Steiermark.